Wettbewerbsrecht

Abmahnungen, einstweiliger Rechtsschutz und Marktverhalten nach dem UWG – für und gegen Mitbewerber. Schnell, wenn Fristen laufen.

Direkter Kontakt

Typische Leistungen

  • Abmahnungen prüfen, abwehren und aussprechen
  • Einstweilige Verfügung und Schutzschrift
  • Unterlassungserklärungen und Vertragsstrafen
  • Irreführende Werbung und Marktverhaltensregeln
  • Gerichtliche Durchsetzung nach UWG
  • Wettbewerbsrechtliche Prüfung von Kampagnen

Häufige Fragen

Soll ich die Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?

Fast nie unverändert. Meist ist sie zu weit gefasst und die Vertragsstrafe zu hoch. Eine modifizierte Erklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr genauso – ohne überflüssige Fesseln.

Was kostet die Beratung?

Das Erstgespräch klärt neben dem Sachverhalt auch die Kosten: Je nach Mandat arbeiten wir nach RVG, Stundensatz oder Pauschale – transparent und vorab vereinbart.

Wann sollte ich die Kanzlei einschalten?

So früh wie möglich – idealerweise vor Fristablauf, vor der ersten Aussage oder vor Vertragsabschluss. Frühe Beratung eröffnet Handlungsspielräume.

Kann der Bereich mit anderen kombiniert werden?

Ja. Gerade Straf-, Insolvenz- und Familiensachen haben oft steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Bezüge – Legal und Tax arbeiten bei uns Hand in Hand.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Wettbewerbsrecht: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Abmahnung mit 48-Stunden-Frist

Situation: Ein Mitbewerber mahnt Werbeaussagen ab und verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.Möglicher Ansatz: Erklärung modifiziert statt blind unterschrieben – Vertragsstrafe entschärft, Kernaussage der Kampagne gerettet.

Einstweilige Verfügung abwehren

Situation: Ohne Anhörung liegt plötzlich eine Verfügung im Briefkasten – der Vertrieb steht.Möglicher Ansatz: Widerspruch mit Schutzschrift-Strategie, Dringlichkeit angegriffen – Verfügung aufgehoben.

Ex-Mitarbeiter wirbt Kunden ab

Situation: Ein ausgeschiedener Vertriebler nutzt Kundenlisten für den neuen Arbeitgeber.Möglicher Ansatz: Geschäftsgeheimnisschutz und UWG kombiniert: Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz durchgesetzt.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Wettbewerbsrecht.

Wettbewerbsrecht ist Tempo-Recht: Fristen von Tagen, Dringlichkeitsvermutungen, einstweiliger Rechtsschutz. Wer eine Abmahnung erhält, sollte weder ignorieren noch vorschnell unterschreiben – die Unterlassungserklärung bindet 30 Jahre. Und wer selbst abmahnt, braucht saubere Munition, sonst zahlt er am Ende die Rechnung.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.