StaRUG & Sanierung

Restrukturierung vor der Krise: Wir begleiten Unternehmen und Geschäftsführung durch das StaRUG-Verfahren und entwickeln Sanierungskonzepte, die rechtlich und wirtschaftlich zusammen gedacht sind.

Direkter Kontakt

Typische Leistungen

  • Früherkennung und Krisenanalyse
  • Restrukturierungsplan nach StaRUG
  • Verhandlungen mit Gläubigern und Banken
  • Sanierungsgutachten und -konzepte
  • Haftungsvermeidung für Geschäftsführer
  • Schnittstelle zu Steuerrecht und Gesellschaftsrecht

Häufige Fragen

StaRUG oder Insolvenz – was ist besser?

Das StaRUG eignet sich, wenn das Geschäftsmodell trägt und nur die Finanzseite restrukturiert werden muss. Braucht es operative Einschnitte oder Vertragsbeendigungen, kann eine Eigenverwaltung stärker sein. Wir prüfen beides ergebnisoffen.

Was kostet die Beratung?

Das Erstgespräch klärt neben dem Sachverhalt auch die Kosten: Je nach Mandat arbeiten wir nach RVG, Stundensatz oder Pauschale – transparent und vorab vereinbart.

Wann sollte ich die Kanzlei einschalten?

So früh wie möglich – idealerweise vor Fristablauf, vor der ersten Aussage oder vor Vertragsabschluss. Frühe Beratung eröffnet Handlungsspielräume.

Kann der Bereich mit anderen kombiniert werden?

Ja. Gerade Straf-, Insolvenz- und Familiensachen haben oft steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Bezüge – Legal und Tax arbeiten bei uns Hand in Hand.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich StaRUG & Sanierung: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Bank kündigt die Linie

Situation: Die Hausbank reduziert den Kontokorrent – Liquidität reicht noch acht Wochen.Möglicher Ansatz: Kurzfristiges Liquiditätsgutachten, Stillhaltevereinbarung verhandelt, Restrukturierungskonzept nach IDW S6 aufgesetzt.

Einzelner Gläubiger blockiert

Situation: Die Mehrheit der Gläubiger trägt den Sanierungsplan mit – einer nicht.Möglicher Ansatz: StaRUG-Restrukturierungsplan: Der Plan wurde gerichtlich bestätigt und band auch den Blockierer – ohne Insolvenz.

Geschäftsführer in der Haftungsfalle

Situation: Unklar, ob bereits Zahlungsunfähigkeit vorliegt – jede Zahlung kann persönliche Haftung auslösen.Möglicher Ansatz: Tagesgenauer Liquiditätsstatus, Zahlungsregeln für das Team, dokumentierte Sanierungsentscheidungen.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich StaRUG & Sanierung.

Das StaRUG gibt Unternehmen ein Werkzeug, das es früher nicht gab: sanieren mit Mehrheiten statt Einstimmigkeit – vor der Insolvenz, ohne Stigma. Aber es funktioniert nur mit Vorlauf. Wer die Krise früh anzeigt, hat Optionen; wer wartet, hat Pflichten. Wir sagen Ihnen ehrlich, auf welcher Seite der Linie Sie stehen.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.