Typische Leistungen
- Früherkennung und Krisenanalyse
- Restrukturierungsplan nach StaRUG
- Verhandlungen mit Gläubigern und Banken
- Sanierungsgutachten und -konzepte
- Haftungsvermeidung für Geschäftsführer
- Schnittstelle zu Steuerrecht und Gesellschaftsrecht
Häufige Fragen
StaRUG oder Insolvenz – was ist besser?
Das StaRUG eignet sich, wenn das Geschäftsmodell trägt und nur die Finanzseite restrukturiert werden muss. Braucht es operative Einschnitte oder Vertragsbeendigungen, kann eine Eigenverwaltung stärker sein. Wir prüfen beides ergebnisoffen.
Was kostet die Beratung?
Das Erstgespräch klärt neben dem Sachverhalt auch die Kosten: Je nach Mandat arbeiten wir nach RVG, Stundensatz oder Pauschale – transparent und vorab vereinbart.
Wann sollte ich die Kanzlei einschalten?
So früh wie möglich – idealerweise vor Fristablauf, vor der ersten Aussage oder vor Vertragsabschluss. Frühe Beratung eröffnet Handlungsspielräume.
Kann der Bereich mit anderen kombiniert werden?
Ja. Gerade Straf-, Insolvenz- und Familiensachen haben oft steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Bezüge – Legal und Tax arbeiten bei uns Hand in Hand.
