Typische Leistungen
- Insolvenzantrag und Antragspflichten
- Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
- Gläubigervertretung und Forderungsanmeldung
- Abwehr von Insolvenzanfechtungen
- Geschäftsführerhaftung in der Krise
- Übertragende Sanierung und Asset-Deals
Häufige Fragen
Wann muss ich Insolvenzantrag stellen?
Bei Zahlungsunfähigkeit ohne schuldhaftes Zögern, spätestens nach drei Wochen; bei Überschuldung nach sechs. Die Fristen laufen ab objektivem Eintritt – nicht ab Kenntnis. Im Zweifel: sofort prüfen lassen.
Was kostet die Beratung?
Das Erstgespräch klärt neben dem Sachverhalt auch die Kosten: Je nach Mandat arbeiten wir nach RVG, Stundensatz oder Pauschale – transparent und vorab vereinbart.
Wann sollte ich die Kanzlei einschalten?
So früh wie möglich – idealerweise vor Fristablauf, vor der ersten Aussage oder vor Vertragsabschluss. Frühe Beratung eröffnet Handlungsspielräume.
Kann der Bereich mit anderen kombiniert werden?
Ja. Gerade Straf-, Insolvenz- und Familiensachen haben oft steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Bezüge – Legal und Tax arbeiten bei uns Hand in Hand.
