Privatinsolvenz

Der geordnete Weg aus den Schulden: Wir begleiten Sie durch die Verbraucherinsolvenz bis zur Restschuldbefreiung – diskret, strukturiert und mit klarem Fahrplan.

Direkter Kontakt

Typische Leistungen

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch mit Gläubigern
  • Antrag auf Verbraucherinsolvenz
  • Restschuldbefreiung nach drei Jahren
  • Pfändungsschutz und P-Konto
  • Verhalten in der Wohlverhaltensphase
  • Neustart-Beratung nach dem Verfahren

Häufige Fragen

Was darf ich während der Insolvenz behalten?

Unpfändbares Einkommen (je nach Unterhaltspflichten), angemessenen Hausrat und was Sie für die Arbeit brauchen. Vieles lässt sich über Freibeträge und P-Konto absichern – das rechnen wir vorab konkret durch.

Was kostet die Beratung?

Das Erstgespräch klärt neben dem Sachverhalt auch die Kosten: Je nach Mandat arbeiten wir nach RVG, Stundensatz oder Pauschale – transparent und vorab vereinbart.

Wann sollte ich die Kanzlei einschalten?

So früh wie möglich – idealerweise vor Fristablauf, vor der ersten Aussage oder vor Vertragsabschluss. Frühe Beratung eröffnet Handlungsspielräume.

Kann der Bereich mit anderen kombiniert werden?

Ja. Gerade Straf-, Insolvenz- und Familiensachen haben oft steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Bezüge – Legal und Tax arbeiten bei uns Hand in Hand.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Privatinsolvenz: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Neustart nach der Selbstständigkeit

Situation: Nach dem Ende des Gewerbes bleiben 120.000 Euro Schulden bei zwölf Gläubigern.Möglicher Ansatz: Außergerichtlicher Einigungsversuch, dann geordnetes Verfahren – nach drei Jahren Restschuldbefreiung und ein sauberer Start.

Kontopfändung stoppen

Situation: Das Gehaltskonto ist gepfändet, die Miete kann nicht überwiesen werden.Möglicher Ansatz: P-Konto eingerichtet, Freibetrag wegen Unterhaltspflichten erhöht – die Familie blieb liquide.

Bürgschaft aus der Ehe

Situation: Jahre nach der Trennung meldet sich die Bank wegen einer alten Bürgschaft.Möglicher Ansatz: Sittenwidrigkeit der Bürgschaft geprüft, Vergleich verhandelt – statt Verfahren nur eine tragbare Einmalzahlung.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Privatinsolvenz.

Die Privatinsolvenz ist heute ein planbarer Weg: drei Jahre, klare Pflichten, danach schuldenfrei. Die größten Fehler passieren vorher – einzelne Gläubiger bevorzugen, Vermögen verschieben, Fristen verschlafen. Wir strukturieren den Weg von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Restschuldbefreiung und sorgen dafür, dass Sie während des Verfahrens leben können.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.