Typische Leistungen
- Außergerichtlicher Einigungsversuch mit Gläubigern
- Antrag auf Verbraucherinsolvenz
- Restschuldbefreiung nach drei Jahren
- Pfändungsschutz und P-Konto
- Verhalten in der Wohlverhaltensphase
- Neustart-Beratung nach dem Verfahren
Häufige Fragen
Was darf ich während der Insolvenz behalten?
Unpfändbares Einkommen (je nach Unterhaltspflichten), angemessenen Hausrat und was Sie für die Arbeit brauchen. Vieles lässt sich über Freibeträge und P-Konto absichern – das rechnen wir vorab konkret durch.
Was kostet die Beratung?
Das Erstgespräch klärt neben dem Sachverhalt auch die Kosten: Je nach Mandat arbeiten wir nach RVG, Stundensatz oder Pauschale – transparent und vorab vereinbart.
Wann sollte ich die Kanzlei einschalten?
So früh wie möglich – idealerweise vor Fristablauf, vor der ersten Aussage oder vor Vertragsabschluss. Frühe Beratung eröffnet Handlungsspielräume.
Kann der Bereich mit anderen kombiniert werden?
Ja. Gerade Straf-, Insolvenz- und Familiensachen haben oft steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Bezüge – Legal und Tax arbeiten bei uns Hand in Hand.
