Erbrecht

Testamente, Nachlassstreitigkeiten und vorausschauende Planung – damit später niemand streiten muss. Wir gestalten Verfügungen wasserdicht und vertreten in Erbstreitigkeiten.

Direkter Kontakt

Typische Leistungen

  • Testamente und Erbverträge
  • Pflichtteilsansprüche durchsetzen und abwehren
  • Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung
  • Nachlassplanung und Unternehmensnachfolge
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Erbschaftsteuerliche Gestaltung mit unserem Tax-Team

Häufige Fragen

Was kostet ein Testament beim Anwalt?

Je nach Vermögen und Komplexität – für die meisten privaten Gestaltungen liegt der Aufwand deutlich unter dem, was ein einziger Erbstreit kostet. Wir nennen Ihnen vorab einen festen Rahmen.

Was kostet die Beratung?

Das Erstgespräch klärt neben dem Sachverhalt auch die Kosten: Je nach Mandat arbeiten wir nach RVG, Stundensatz oder Pauschale – transparent und vorab vereinbart.

Wann sollte ich die Kanzlei einschalten?

So früh wie möglich – idealerweise vor Fristablauf, vor der ersten Aussage oder vor Vertragsabschluss. Frühe Beratung eröffnet Handlungsspielräume.

Kann der Bereich mit anderen kombiniert werden?

Ja. Gerade Straf-, Insolvenz- und Familiensachen haben oft steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Bezüge – Legal und Tax arbeiten bei uns Hand in Hand.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Erbrecht: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Der handschriftliche Zettel

Situation: Nach dem Todesfall taucht ein zweideutiges handschriftliches Testament auf – zwei Kinder streiten über die Auslegung.Möglicher Ansatz: Auslegung anhand aller Umstände, Vergleich in der Erbengemeinschaft statt jahrelangem Prozess.

Pflichtteil trotz Enterbung

Situation: Ein Kind wurde enterbt und fordert Auskunft über den Nachlass samt Schenkungen der letzten zehn Jahre.Möglicher Ansatz: Nachlassverzeichnis strukturiert erstellt, Pflichtteilsergänzung berechnet, Zahlungsplan verhandelt – ohne Notverkauf der Immobilie.

Unternehmen im Nachlass

Situation: Der Firmengründer stirbt ohne Regelung – Erbengemeinschaft und GmbH-Satzung passen nicht zusammen.Möglicher Ansatz: Einziehungsklauseln geprüft, Auseinandersetzung gestaltet, Nachfolge steuerlich begleitet.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Erbrecht.

Die meisten Erbstreitigkeiten entstehen nicht aus Böswilligkeit, sondern aus unklaren Formulierungen und fehlender Planung. Wer zu Lebzeiten sauber gestaltet – Testament, Vollmachten, Gesellschaftsvertrag im Gleichklang – erspart den Erben Jahre. Und wenn der Streit da ist, zählt: erst Fakten und Fristen sichern, dann verhandeln.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.