Strafrecht

Verteidigung in jeder Phase des Verfahrens – von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung. Wir beraten auch bei Durchsuchungen und vertreten in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren.

Direkter Kontakt

Typische Leistungen

  • Strafverteidigung ab der ersten Vernehmung
  • Begleitung bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren
  • Vertretung in der Hauptverhandlung
  • Revision und Rechtsmittel
  • Präventive Beratung für Unternehmen und Organe

Häufige Fragen

Muss ich bei der Polizei aussagen?

Nein. Als Beschuldigter müssen Sie nicht erscheinen und nicht aussagen – und sollten es vor Akteneinsicht auch nicht. Als Zeuge gelten andere Regeln; auch dann lohnt vorher ein kurzes Gespräch mit uns.

Was kostet die Beratung?

Das Erstgespräch klärt neben dem Sachverhalt auch die Kosten: Je nach Mandat arbeiten wir nach RVG, Stundensatz oder Pauschale – transparent und vorab vereinbart.

Wann sollte ich die Kanzlei einschalten?

So früh wie möglich – idealerweise vor Fristablauf, vor der ersten Aussage oder vor Vertragsabschluss. Frühe Beratung eröffnet Handlungsspielräume.

Kann der Bereich mit anderen kombiniert werden?

Ja. Gerade Straf-, Insolvenz- und Familiensachen haben oft steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Bezüge – Legal und Tax arbeiten bei uns Hand in Hand.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Strafrecht: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Durchsuchung am Morgen

Situation: Um 6 Uhr stehen Beamte mit Beschluss vor der Tür des Geschäftsführers.Möglicher Ansatz: Sofortige telefonische Begleitung, Prüfung des Beschlusses, Dokumentation der Maßnahme – und keine Aussage ohne Verteidiger.

Vorladung als Beschuldigter

Situation: Die Polizei lädt zur Vernehmung wegen Untreue-Verdachts – der Mandant will "das kurz klären".Möglicher Ansatz: Termin absagen lassen, Akteneinsicht beantragen, erst nach Aktenkenntnis strategisch Stellung nehmen. Das Verfahren wurde eingestellt.

Steuerstrafverfahren nach Betriebsprüfung

Situation: Die Prüfung eskaliert, die BuStra steigt ein, es geht um verkürzte Umsätze.Möglicher Ansatz: Verteidigung und Steuerteam arbeiten parallel: Nachdeklaration, Verständigung mit der Finanzverwaltung, Verfahrensbeendigung gegen Auflage.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Strafrecht.

Im Strafverfahren entscheiden die ersten 48 Stunden. Wer ohne Akteneinsicht aussagt, verschenkt Verteidigungschancen – wer schweigt und strukturiert vorgeht, behält die Kontrolle. Deshalb sind wir im Ernstfall sofort erreichbar und denken Strafrecht immer zusammen mit den steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Folgen: Ein Geständnis im Strafverfahren kann im Zivilprozess teuer werden.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.