Gemeinnützige Organisationen

Vereine, Stiftungen und gGmbH: Gemeinnützigkeit sichern, Satzungen gestalten, Mittelverwendung prüfen.

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Leistungsspektrum

Wir beraten zu Gemeinnützige Organisationen praxisnah, strukturiert und mit Blick auf wirtschaftliche Ergebnisse. Im Vordergrund stehen klare Verantwortlichkeiten, belastbare Verträge, sorgfältige Risikoanalyse und eine Strategie, die zum Mandat passt.

Typische Leistungen

  • Erstbewertung und Mandatsstrukturierung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Risikomatrix, Fristen- und Dokumentenprüfung
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden oder Gegenseite
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • laufende Begleitung bei Wachstum, Konflikt oder Restrukturierung

Häufige Fragen

Was gefährdet die Gemeinnützigkeit am häufigsten?

Mittelfehlverwendung (auch überhöhte Vergütungen!), nicht zeitnahe Mittelverwendung, Satzungsänderungen ohne Finanzamtsabstimmung und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die das Gepräge übernehmen. Alles vermeidbar – mit Struktur und Dokumentation.

Wann sollte die Kanzlei eingeschaltet werden?

Idealerweise vor Vertragsabschluss, Projektstart oder Fristablauf. Frühe Prüfung vermeidet spätere Risiken.

Gibt es Beratung für Unternehmen und Privatpersonen?

Ja. Die jeweilige Seite zeigt den Schwerpunkt; mehrere Bereiche können im Mandat kombiniert werden.

Kann der Bereich mit Steuerberatung kombiniert werden?

Ja. Gerade bei Unternehmens-, Migrations-, Nachfolge- und Auslandssachverhalten ist die Verbindung von Recht und Steuern sinnvoll.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Gemeinnützige Organisationen: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Satzung auf der Kippe

Situation: Das Finanzamt moniert Satzungsklauseln – die Gemeinnützigkeit wackelt.Möglicher Ansatz: Satzung an die Mustersatzung der AO angepasst, Feststellung nach § 60a AO erwirkt – Status gesichert.

Der Café-Betrieb im Verein

Situation: Das Vereinscafé wirft Gewinn ab – unklar, was das für die Steuer bedeutet.Möglicher Ansatz: Sphären sauber getrennt (Zweckbetrieb vs. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb), Freigrenzen genutzt, Buchhaltung strukturiert.

Rücklagen richtig bilden

Situation: Die Stiftung will für ein Bauprojekt ansparen – ohne Mittelverwendungs-Ärger.Möglicher Ansatz: Projektrücklage nach § 62 AO beschlossen und dokumentiert – Ansparen ohne Gemeinnützigkeitsrisiko.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Gemeinnützige Organisationen.

Gemeinnützigkeit ist ein Steuerprivileg mit strengen Spielregeln: zeitnahe Mittelverwendung, Sphärentrennung, Satzungstreue. Die meisten Probleme entstehen aus gut gemeinter Praxis, die niemand dokumentiert hat. Wir bringen Ordnung hinein – bevor die Prüfung es tut.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.