Compliance

Pflichten erkennen, Risiken priorisieren, Verstöße vermeiden – Compliance, die zur Unternehmensgröße passt.

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Direkter Kontakt

Leistungsspektrum

Wir beraten zu Compliance praxisnah, strukturiert und mit Blick auf wirtschaftliche Ergebnisse. Im Vordergrund stehen klare Verantwortlichkeiten, belastbare Verträge, sorgfältige Risikoanalyse und eine Strategie, die zum Mandat passt.

Typische Leistungen

  • Erstbewertung und Mandatsstrukturierung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Risikomatrix, Fristen- und Dokumentenprüfung
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden oder Gegenseite
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • laufende Begleitung bei Wachstum, Konflikt oder Restrukturierung

Häufige Fragen

Brauchen wir eine interne Meldestelle?

Ab 50 Beschäftigten: ja, gesetzliche Pflicht nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Sie darf ausgelagert werden – viele Mittelständler nutzen uns als externe Meldestelle: unabhängig, fristensicher, ohne interne Interessenkonflikte.

Wann sollte die Kanzlei eingeschaltet werden?

Idealerweise vor Vertragsabschluss, Projektstart oder Fristablauf. Frühe Prüfung vermeidet spätere Risiken.

Gibt es Beratung für Unternehmen und Privatpersonen?

Ja. Die jeweilige Seite zeigt den Schwerpunkt; mehrere Bereiche können im Mandat kombiniert werden.

Kann der Bereich mit Steuerberatung kombiniert werden?

Ja. Gerade bei Unternehmens-, Migrations-, Nachfolge- und Auslandssachverhalten ist die Verbindung von Recht und Steuern sinnvoll.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Compliance: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Hinweis auf Schmiergeld

Situation: Ein Mitarbeiter meldet Zahlungen an einen Einkäufer des Kunden.Möglicher Ansatz: Interne Untersuchung mit klaren Regeln (Beschlagnahmeschutz, Arbeitsrecht), Sachverhalt aufgeklärt – Konsequenzen und Prävention statt Vertuschung.

Meldestelle nach HinSchG

Situation: Ab 50 Mitarbeitern Pflicht – das Unternehmen hat nichts.Möglicher Ansatz: Interne Meldestelle schlank aufgesetzt: Kanal, Fristen, Dokumentation – auf Wunsch mit uns als externer Stelle.

Compliance nach dem Zukauf

Situation: Die übernommene Gesellschaft bringt unklare Vertriebspraktiken mit.Möglicher Ansatz: Post-Merger-Audit, Risikolandkarte, Sofortmaßnahmen – Altlasten benannt, Haftung der neuen Organe begrenzt.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Compliance.

Compliance schützt nicht vor Fehlern – sie schützt vor Organisationsverschulden. Gerichte fragen nicht, ob etwas passiert ist, sondern ob die Leitung angemessen vorgebeugt hat. Ein schlankes, dokumentiertes und gelebtes System ist die beste Haftungsversicherung der Geschäftsführung.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.