Franchising

Franchiseverträge, Systemhandbücher und Streitigkeiten zwischen Geber und Nehmer – auf beiden Seiten zu Hause.

BereichLegal
Direkter Kontakt

Leistungsspektrum

Wir beraten zu Franchising praxisnah, strukturiert und mit Blick auf wirtschaftliche Ergebnisse. Im Vordergrund stehen klare Verantwortlichkeiten, belastbare Verträge, sorgfältige Risikoanalyse und eine Strategie, die zum Mandat passt.

Typische Leistungen

  • Erstbewertung und Mandatsstrukturierung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Risikomatrix, Fristen- und Dokumentenprüfung
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden oder Gegenseite
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • laufende Begleitung bei Wachstum, Konflikt oder Restrukturierung

Häufige Fragen

Was muss der Franchisegeber vor Vertragsschluss offenlegen?

Alles, was für die Investitionsentscheidung wesentlich ist: belastbare Standort- und Ertragsdaten, Systemkennzahlen, Anlaufkosten. Geschönte Prognosen begründen Schadensersatz bis zur Rückabwicklung des Vertrags.

Wann sollte die Kanzlei eingeschaltet werden?

Idealerweise vor Vertragsabschluss, Projektstart oder Fristablauf. Frühe Prüfung vermeidet spätere Risiken.

Gibt es Beratung für Unternehmen und Privatpersonen?

Ja. Die jeweilige Seite zeigt den Schwerpunkt; mehrere Bereiche können im Mandat kombiniert werden.

Kann der Bereich mit Steuerberatung kombiniert werden?

Ja. Gerade bei Unternehmens-, Migrations-, Nachfolge- und Auslandssachverhalten ist die Verbindung von Recht und Steuern sinnvoll.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Franchising: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Der Nehmer schert aus

Situation: Ein Franchisenehmer ignoriert Systemstandards und kauft außerhalb ein.Möglicher Ansatz: Abmahnung nach Handbuch, Nachschulung angeboten, Vertragsstrafe als letztes Mittel – das System blieb konsistent.

Zahlen zu rosig dargestellt

Situation: Der Nehmer scheitert und wirft dem Geber fehlerhafte vorvertragliche Aufklärung vor.Möglicher Ansatz: Standortanalyse und Prognosen aufgearbeitet – Vergleich statt Rückabwicklung, Aufklärungsprozess des Systems neu strukturiert.

Gebietsschutz verletzt

Situation: Der Geber eröffnet einen eigenen Store im geschützten Gebiet des Nehmers.Möglicher Ansatz: Vertragsauslegung, Unterlassung und Schadensersatz geltend gemacht – Einigung mit Gebietsabgrenzung und Kompensation.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Franchising.

Franchising lebt vom Gleichgewicht: Der Geber braucht Systemtreue, der Nehmer unternehmerischen Spielraum. Die kritischen Momente sind Vertragsanbahnung (Aufklärung!), Laufzeitkonflikte und das Ende – Wettbewerbsverbote, Kundenstamm, Rückgabe. Wir kennen beide Perspektiven und gestalten Systeme, die skalieren, ohne vor Gericht zu enden.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.