Distribution & Vertrieb

Handelsvertreter, Vertragshändler, Ausgleichsansprüche: Vertriebsverträge, die im Konfliktfall bestehen.

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Leistungsspektrum

Wir beraten zu Distribution & Vertrieb praxisnah, strukturiert und mit Blick auf wirtschaftliche Ergebnisse. Im Vordergrund stehen klare Verantwortlichkeiten, belastbare Verträge, sorgfältige Risikoanalyse und eine Strategie, die zum Mandat passt.

Typische Leistungen

  • Erstbewertung und Mandatsstrukturierung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Risikomatrix, Fristen- und Dokumentenprüfung
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden oder Gegenseite
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • laufende Begleitung bei Wachstum, Konflikt oder Restrukturierung

Häufige Fragen

Wann entsteht der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters?

Bei Vertragsende, wenn der Vertreter neue Kunden gebracht hat, der Unternehmer daraus weiter Vorteile zieht und die Zahlung der Billigkeit entspricht (§ 89b HGB) – gedeckelt auf eine Jahresdurchschnittsprovision. Auch Vertragshändler können analog berechtigt sein.

Wann sollte die Kanzlei eingeschaltet werden?

Idealerweise vor Vertragsabschluss, Projektstart oder Fristablauf. Frühe Prüfung vermeidet spätere Risiken.

Gibt es Beratung für Unternehmen und Privatpersonen?

Ja. Die jeweilige Seite zeigt den Schwerpunkt; mehrere Bereiche können im Mandat kombiniert werden.

Kann der Bereich mit Steuerberatung kombiniert werden?

Ja. Gerade bei Unternehmens-, Migrations-, Nachfolge- und Auslandssachverhalten ist die Verbindung von Recht und Steuern sinnvoll.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Distribution & Vertrieb: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Ausgleich nach Kündigung

Situation: Der Hersteller kündigt dem Handelsvertreter nach 15 Jahren – der fordert sechsstelligen Ausgleich.Möglicher Ansatz: Kundenstamm- und Provisionsanalyse nach § 89b HGB, Verhandlung – Einigung ohne Prozess auf realistischer Basis.

Vertragshändler unter Druck

Situation: Der Importeur diktiert Mindestpreise und droht mit Belieferungsstopp.Möglicher Ansatz: Kartellrechtliche Grenzen aufgezeigt, Vertriebsvertrag neu verhandelt – Konditionen ohne Preisbindung gesichert.

Auslandsvertrieb kündigt

Situation: Der Distributor in Polen wechselt zum Wettbewerber – mit Kundendaten und Lagerware.Möglicher Ansatz: Einstweilige Maßnahmen zu Daten und Ware, Rückabwicklung geregelt, neuer Partner vertraglich besser abgesichert.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Distribution & Vertrieb.

Vertrieb ist Vertrauen plus Vertrag – und der Vertrag zeigt seinen Wert erst bei Trennung. Ausgleichsansprüche, Kündigungsfristen, Kundendaten und Restware entscheiden darüber, ob ein Vertriebswechsel ein Projekt oder ein Prozess wird. Wir gestalten beide Seiten seit Jahren – für Hersteller wie für Vertriebspartner.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.