Verdienstausfall

Verdienstausfallschäden fundiert berechnen und durchsetzen – für Geschädigte und gegenüber Versicherern.

BereichTax
Direkter Kontakt

Leistungsspektrum

Wir beraten zu Verdienstausfall praxisnah, strukturiert und mit Blick auf wirtschaftliche Ergebnisse. Im Vordergrund stehen klare Verantwortlichkeiten, belastbare Verträge, sorgfältige Risikoanalyse und eine Strategie, die zum Mandat passt.

Typische Leistungen

  • Erstbewertung und Mandatsstrukturierung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Risikomatrix, Fristen- und Dokumentenprüfung
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden oder Gegenseite
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • laufende Begleitung bei Wachstum, Konflikt oder Restrukturierung

Häufige Fragen

Wie wird Verdienstausfall bei Selbstständigen berechnet?

Maßgeblich ist der entgangene Gewinn: Vergleich der Ertragslage mit und ohne Schadensereignis, bereinigt um ersparte Kosten und überobligatorische Eigenanstrengungen. Grundlage sind BWAs, Jahresabschlüsse und Auftragsdaten mehrerer Jahre.

Wann sollte die Kanzlei eingeschaltet werden?

Idealerweise vor Vertragsabschluss, Projektstart oder Fristablauf. Frühe Prüfung vermeidet spätere Risiken.

Gibt es Beratung für Unternehmen und Privatpersonen?

Ja. Die jeweilige Seite zeigt den Schwerpunkt; mehrere Bereiche können im Mandat kombiniert werden.

Kann der Bereich mit Steuerberatung kombiniert werden?

Ja. Gerade bei Unternehmens-, Migrations-, Nachfolge- und Auslandssachverhalten ist die Verbindung von Recht und Steuern sinnvoll.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Verdienstausfall: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

Selbstständiger nach Unfall

Situation: Der Inhaber fällt acht Monate aus – die Versicherung bietet eine Pauschale "nach Aktenlage".Möglicher Ansatz: Ertragsausfall aus BWA, Auftragslage und Vergleichszeiträumen hergeleitet – das Mehrfache der Pauschale durchgesetzt.

Karriereknick nach Personenschaden

Situation: Eine Angestellte kann ihre Laufbahn nicht fortsetzen – der Schaden liegt in der Zukunft.Möglicher Ansatz: Erwerbsbiografie mit und ohne Unfall modelliert, Verrentungsschaden kapitalisiert – Abfindungsvergleich mit Absicherung.

Kürzung mit Textbaustein

Situation: Der Versicherer kürzt "ersparte Aufwendungen" pauschal um 30 %.Möglicher Ansatz: Position für Position widerlegt – fixe Betriebskosten laufen weiter, Kürzung auf realistisches Maß zurückgeführt.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Verdienstausfall.

Verdienstausfall ist Rechenarbeit mit juristischem Fundament: hypothetischer Verlauf, konkrete Zahlen, saubere Kapitalisierung. Als Kanzlei mit eigener Steuerkompetenz lesen wir BWAs und Steuerakten selbst – und begegnen den Rechenmodellen der Versicherer auf Augenhöhe.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.