Healthcare & Life Sciences

Regulierung, Vergütung und Kooperationen im Gesundheitswesen – Beratung für Praxen, MVZ und Hersteller.

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Leistungsspektrum

Wir beraten zu Healthcare & Life Sciences praxisnah, strukturiert und mit Blick auf wirtschaftliche Ergebnisse. Im Vordergrund stehen klare Verantwortlichkeiten, belastbare Verträge, sorgfältige Risikoanalyse und eine Strategie, die zum Mandat passt.

Typische Leistungen

  • Erstbewertung und Mandatsstrukturierung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Risikomatrix, Fristen- und Dokumentenprüfung
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden oder Gegenseite
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • laufende Begleitung bei Wachstum, Konflikt oder Restrukturierung

Häufige Fragen

Welche Kooperationen zwischen Arzt und Industrie sind erlaubt?

Erlaubt ist, was transparenter Leistung zu marktgerechter Vergütung entspricht – verboten ist jede Kopplung an Zuweisungen oder Verordnungen. Entscheidend sind schriftliche Verträge, Äquivalenzprüfung und Dokumentation der Leistung.

Wann sollte die Kanzlei eingeschaltet werden?

Idealerweise vor Vertragsabschluss, Projektstart oder Fristablauf. Frühe Prüfung vermeidet spätere Risiken.

Gibt es Beratung für Unternehmen und Privatpersonen?

Ja. Die jeweilige Seite zeigt den Schwerpunkt; mehrere Bereiche können im Mandat kombiniert werden.

Kann der Bereich mit Steuerberatung kombiniert werden?

Ja. Gerade bei Unternehmens-, Migrations-, Nachfolge- und Auslandssachverhalten ist die Verbindung von Recht und Steuern sinnvoll.

Typische Szenarien.

Drei typische Beratungssituationen aus dem Bereich Healthcare & Life Sciences: Ausgangslage und mögliche Vorgehensweisen.

MVZ gründen

Situation: Zwei Praxen wollen sich zu einem Medizinischen Versorgungszentrum zusammenschließen.Möglicher Ansatz: Trägerstruktur, Zulassung und Anstellungsgenehmigungen koordiniert – Start zum Quartalswechsel.

Kooperation ohne Compliance-Risiko

Situation: Ein Hersteller will Ärzte für Anwendungsbeobachtungen vergüten.Möglicher Ansatz: Vertrag an Antikorruptionsregeln (§§ 299a f. StGB) ausgerichtet: marktgerechte Vergütung, Dokumentation, Transparenz.

Honorarprüfung der KV

Situation: Die Kassenärztliche Vereinigung fordert wegen "Unwirtschaftlichkeit" fünfstellig zurück.Möglicher Ansatz: Praxisbesonderheiten aufbereitet, Vergleichsgruppe angegriffen – Rückforderung drastisch reduziert.

Alle Szenarien sind anonymisiert und vereinfacht. Jedes Mandat verläuft anders.

Unsere Haltung im Bereich Healthcare & Life Sciences.

Im Gesundheitswesen ist fast alles reguliert – Zulassung, Vergütung, Kooperation, Werbung. Gestaltbar bleibt trotzdem viel, wenn man die Grenzen kennt. Wir beraten Leistungserbringer und Industrie und wissen, wo Berufsrecht, Sozialrecht und Strafrecht ineinandergreifen.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Erreichbar – oder jederzeit per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.